Bürgermobil bestellen

05452 – 52410    Mo – Fr von 08 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
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Fahrer/in werden oder das Büroteam verstärken?

Alle, die sich in ihrer Freizeit engagieren möchten, die gerne Auto fahren oder im Büro die Disposition erledigen, die gerne mit Menschen zusammen sind und sich in Ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren wollen, können sich einfach bei unserem Vereinsvorsitzenden Manfred Wöste (Tel.: 2754), bei unserem Fahrdienstleiter Gottfried Hergemöller (Tel.: 0151 180 111 71), oder im Bürgermobil Büro im Rathaus (neben der Polizei)  (Tel.: 52410) melden. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail (info@buergermobil-mettingen.de) schicken, wir freuen uns auf Sie.

Jeder Fahrer, jede Fahrerin, jeder Büromitarbeiter und jede Büromitarbeiterin entscheidet selbst, wie oft er oder sie pro Monat am Telefon und PC im Bürgermobilbüro oder am Steuer unseres Busses sitzen will und an welchen Tagen, montags bis freitags, entweder vormittags von 08:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Die Einteilung erfolgt in Absprache. Alle Bürgerbusfahrer*innen sind über die Berufsgenossenschaft versichert. 

Monatlich findet ein Stammtisch statt, der auch der Geselligkeit und dem Erfahrungsaustausch dient. Einmal jährlich lassen sich die Fahrer*innen selbst fahren: die Tagesausflüge der Fahrer und des Büroteams sind Höhepunkte des Vereinslebens.

Bürgerbus fahren macht Spaß, ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und verbindet Menschen. 

Wer darf den Bürgerbus fahren?

Bürgerbusfahrer kann jeder werden, der mindestens 21 Jahre alt ist, einen Führerschein der Klasse 3 oder den entsprechenden EU-Führerschein Klasse B hat und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügt. Weitere Voraussetzung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die alle fünf Jahre wiederholt werden muss. Ab dem 65. Lebensjahr ist die arbeitsmedizinische Tauglichkeitsprüfung jährlich zu wiederholen.

War der Gesundheitscheck erfolgreich, wird noch ein Personenbeförderungsschein für Bürgerbusse, der über das Bürgerbüro im Rathaus beim Straßenverkehrsamt zu beantragen ist, benötigt. Die entstehenden Kosten der arbeitsmedizinischen Untersuchung und der Verwaltungsgebühren trägt in vollem Umfang der Bürgermobilverein. 

Sind alle Bedingungen erfüllt, ist noch mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH – RVM – und dem Bürgermobilverein (aus haftungsrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Gründen) ein Fahrervertrag zu unterzeichnen. Dann erfolgt noch eine technische Unterweisung. Das Fahrerteam des Bürgermobilvereins bietet allen Neulingen an, vor der ersten Alleinfahrt mit dem Bürgerbus Mitfahrgelegenheiten zu nutzen, um technische Details und das Procedere im Bürgerbus kennen zu lernen.

Warum sich das Engagement lohnt?

Sicherlich gehört eine gute Portion soziales Engagement dazu, beim Bürgerbus mitzumachen. Die Dankbarkeit und Herzlichkeit der Fahrgäste sind der unmittelbare Lohn. Es ist eine verantwortungsvolle Freizeitbeschäftigung, die Spaß macht und Menschen verbindet.